Remscheider Entsorgungsbetriebe
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STRASSENREINIGUNGS- UND GEBÜHRENSATZUNG

Die Grundlage unserer Arbeit

Grundsätzlich hat der Staat es den Gemeinden ermöglicht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln (z.B. § 7 Gemeindeordnung für das Land NRW – GO NRW ).

Für den Aufgabenbereich Straßenreinigung gibt es die unten genannte Satzung, aus der Sie alle weiteren Einzelheiten zu eventuellen Fragen entnehmen können. Diese Satzung wird durch Änderungssatzungen wegen geänderter Rechtslagen oder Gebührenanpassungen laufend aktualisiert (in der Regel werden die Änderungen am Ende eines jeden Jahres bzw. bis Anfang Februar des Folgejahres in die Satzung eingearbeitet).

Grundlagen für den Aufgabenbereich Straßenreinigung bilden u. a. das Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) sowie die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung  der Stadt Remscheid vom 29.12.1977.

Bestandteil der Satzung ist auch das Straßenverzeichnis, in welchem die Zuständigkeiten für die Straßenreinigung, die Reinigungsklassen und die Reinigungshäufigkeit festgelegt sind.

Haben Sie dazu Fragen? Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer 16 - 26 32.


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