STRASSENREINIGUNGSGEBÜHREN 2011/2012
Die Kosten gerecht verteilen
Um die Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes zufriedenstellend zu erfüllen, bedarf es eines erheblichen Aufwandes an Organisation, Logistik und Arbeitskraft. Die dadurch entstehenden Kosten werden in Form von Gebühren auf die Anlieger verteilt. Seit dem 01.01.2006 werden für den Winterdienst separate Gebühren erhoben, da das Oberverwaltungsgericht Münster eine einheitliche Straßenreinigungsgebühr für nicht zulässig erklärt hat, weil für die einzelnen Grundstücke im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes unterschiedliche Leistungen erbracht werden. Neben dieser Änderung wurde die Reinigungsklasse "Anliegerstraße" aufgegeben, da eine Differenzierung zwischen diesen und Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen, immer schwieriger geworden ist.
Zum Anfang eines jeden Jahres versenden die Remscheider Entsorgungsbetriebe zusammen mit dem Grundabgabenbescheid eine Übersicht der aktuellen Gebühren , aus der auch die Vergleichszahlen des Vorjahres hervorgehen. Für 2012 beträgt die Straßenreinigungsgebühr (Vorjahresgebühren in Klammern) bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend
dem innerörtlichen Verkehr dient: 1,52 EUR (1,49),
dem innerörtlichen Verkehr dient
und deren Reinigung einen beson-
deren Aufwand erfordert: 2,67 EUR (2,63),
dem überörtlichen Verkehr dient: 1,28 EUR (1,28).
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Jahresgebühr entsprechend.
Erläuterung der Reinigungsklassen:
Zu den Straßen, die überwiegend dem innerörtlichem Verkehr dienen, zählen die Verbindungsstraßen mit großer innerörtlicher Verkehrsbedeutung wie die Königstraße, Kölner Straße, Kreuzbergstraße sowie die Anliegerstraßen. Ein besonderer Reinigungsaufwand besteht z. B. in der Alleestraße.
Zu den Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen, zählen vor allem die Bundesstraßen und sonstigen Hauptdurchgangsstraßen mit großer überörtlicher Verkehrsbedeutung wie beispielsweise die Freiheitstraße, Ringstraße, Lindenallee.
Die Winterdienstgebühren betragen 2012 (Vorjahresgebühr in Klammern) je Frontmeter für Straßen mit
Priorität I: 1,95 EUR (1,62 ) und mit
Priorität II: 1,66 EUR (1,35) Euro.
Welche Dringlichkeitsstufe Ihrer Straße zugewiesen wurde, entnehmen Sie bitte dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung; Aktualisierung erfolgt zu Beginn eines jeden Jahres).

