SCHADSTOFFHALTIGE ABFÄLLE
gefährliche Stoffe sicher entsorgen
Schadstoffhaltige Abfälle machen nur einen geringen Teil des Hausmülls aus. Sie sind jedoch besonders problematisch für unsere Gesundheit und unsere Lebensgrundlagen, zum Beispiel durch die Gefährdung des Grundwassers. Sonderabfall muss deshalb vom Hausmüll getrennt gesammelt und am Schadstoffmobil abgegeben werden, das zu unterschiedlichen Terminen an unterschiedlichen Remscheider Standorten bereit steht. Die schadstoffhaltigen Abfälle werden sortiert und in Spezialanlagen verwertet bzw. beseitigt. Diese Leistungen werden über die Abfallgebühren finanziert und sind deshalb nur für private Anlieferungen aus Remscheid frei. Für gewerbliche Sonderabfälle ist bei einem Aufkommen bis insgesamt 2000 kg pro Betrieb und Jahr die Abfallentsorgung über das Schadstoffmobil vorgeschrieben. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Termine und Standorte der mobilen Sammlung
Asbesthaltige Abfälle
Öltanks und Altfahrzeuge
Umgang mit Sonderabfällen
Alle Sonderabfälle müssen in fest verschlossenen, beschrifteten Behältern abgegeben werden, wenn möglich in Originalverpackung. Ein Umfüllen am Schadstoffmobil ist nicht gestattet.
Gehen Sie mit den Sonderabfällen vorsichtig um. Vermischen Sie einzelne Abfälle nicht untereinander.
Die nachfolgend genannten Gefahrensymbole auf Verpackungen weisen beispielsweise auf schadstoffhaltige Inhalte hin:
(alte Symbole) (neue Symbole)








Als Schadstoffe gelten z. B.:
- Altöl
- Asbestabfälle (Kleinmengen, in Folie verpackt)
- Batterien - Trockenbatterien, Knopfzellen, Fahrzeugbatterien
- Dispersionsfarben, auf Wasserbasis *1)
- Farben, Lacke
- Feuerlöscher
- quecksilberhaltige Abfälle, z. B. Fieberthermometer
- Fotochemikalien
- lösemittelhaltige Klebstoffe
- Kleinkondensatoren, z. B. aus Leuchtstofflampen
- Laborchemikalien, organisch und anorganisch
- Leuchtstofflampen (Energiesparlampen)
- Lösungsmittel
- Medikamente *2)
- ölhaltige, feste Abfälle, z. B. ölige Putzlappen, Ölfilter und gebrauchte Ölbindemittel
- Säuren, Laugen
- Spraydosen mit schädlichen, z. B. leicht entzündlichen, reizenden oder giftigen Restinhalten
- Pflanzenschutzmittel
- Verpackungen mit schädlichen Restinhalten, z. B.: leicht entzündlich, reizend oder giftig
*1) Dispersionsfarben werden im Müllheizkraftwerk verbrannt, weil sie ungiftig sind. Da sie aber leicht mit lösemittelhaltigen Anstrichmitteln verwechselbar sind, können sie ebenfalls am Schadstoffmobil abgegeben werden.
*2) Diese Stoffe werden zwar im Müllheizkraftwerk verbrannt, können aus Sicherheitsgründen dennoch am Schadstoffmobil abgegeben werden. Medikamente gelangen so nicht in falsche Hände.
Auch Elektrogeräte, CDs und DVDs werden angenommen
Elektro- und Elektronikkleingeräte mit einem Gewicht unter 10 kg (z. B.: Bügeleisen, Heizlüfter, Haartrockner, Rasierapparate und Toaster) sowie CDs und DVDs werden am Schadstoffmobil angenommen.
Teilweise ist auch eine Rückgabe im Handel möglich
Für einige schadstoffhaltige Abfälle gilt, dass sie dort entsorgt werden können, wo man die entsprechenden Produkte gekauft hat.
- Batterien: Fachgeschäfte, Supermärkte
- Autobatterien: Schrotthändler, Tankstellen, Werkstätten, Autohäuser und andere Vertriebsstellen. Beim Verkauf von Starterbatterien wird vom Händler ein Pfand erhoben, wenn keine gebrauchte Starterbatterie zurückgegeben wird.
- Altöl: in Originalverpackung, gegen Kaufbeleg im jeweiligen Handel - zum Beispiel Tankstellen, Supermärkte und Kaufhäuser
- Medikamente: Apotheken
TERMINE UND STANDORTE
des Schadstoffmobils
Die Annahme von schadstoffhaltigen Abfällen findet jeden Monat an den unten genannten Kalendertagen und Standorten statt. Die Annahmezeit richtet sich nach dem Wochentag, an dem die Sammlung durchgeführt wird.
Ist der Kalendertag eines Sammeltermins ein Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag, dann steht Ihnen das Schadstoffmobil von 14:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Fällt dieser Termin auf einen Samstag, dann können Sie Ihre Abfälle von 10:00 bis 13:00 Uhr abgeben.
Die Sammlungen finden statt an:
jedem 1. Tag eines Monats:
RS, Schützenplatz Remscheid
jedem 2. Tag eines Monats:
Le, Kirmesplatz Lennep
jedem 3. Tag eines Monats:
Lü, Klausener Straße, gegenüber Einmündung "An der Windmühle"
jedem 6. Tag eines Monats:
Le, Höhenweg gegenüber Haus Nr. 13
jedem 8. Tag eines Monats:
Lü, Friedhofstraße, Parkplatz
jedem 9. Tag eines Monats:
RS, Reinshagen, Parkplatz Stadion (Wallburgstraße)
jedem 10. Tag eines Monats:
Le, Hackenberger Straße, Parkstreifen zwischen H20 und Kreisverkehr
jedem 16. Tag eines Monats:
RS, Kipperstraße, auf dem Wendeplatz
jedem 18. Tag eines Monats:
RS, Lenneper Straße, bei Haus Nr. 63
jedem 23. Tag eines Monats:
RS, Burger Straße, auf dem Parkplatz Ecke Bliedinghauser Straße
jedem 25. Tag eines Monats:
RS/Lü, Morsbachtalstraße (zwischen Haus Nr. 3 und 7, Parkplatz Fa. Peiseler, im hinteren Bereich)
WICHTIG!
- Fällt ein Sammeltermin auf einen Sonn-, Feier- oder den Rosenmontag, so wird dieser Termin ersatzlos gestrichen.
- Sollte das Sammelfahrzeug wegen Behinderungen einmal nicht genau an der genannten Stelle stehen, befindet es sich in unmittelbarer Nähe.
- Findet an einem Sammeltermin eine Veranstaltung (z. B. Kirmes) statt, hängen am betreffenden Standort Schilder mit Hinweisen auf einen Ersatzstandort aus.
- Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die maximale Größe des einzelnen Anliefergefäßes auf 60 Liter begrenzt. Die Anlieferung soll nur in haushaltsüblichen Mengen erfolgen. Das Gesamtvolumen der abgegebenen Schadstoffe pro Tag und Anlieferung darf ca. 120 Liter bzw. 60 kg nicht überschreiten.
- Leuchtstoffröhren werden nur bis zu einer Menge von maximal 15 Stück angenommen. Bitte geben Sie größere Mengen kostenlosten auf dem Wertstoffhof Solinger Straße ab.
ASBESTHALTIGE ABFÄLLE
ein Fall für den Fachmann
Asbesthaltige Stoffe können Krebs auslösen, wenn sie mikroskopisch kleine Faserteilchen freisetzen, die über die Atemluft in die Lunge eindringen und sich dort in Zellen festsetzen. Asbest kann beispielsweise in Fassadenverkleidungen, Dachbedeckungen und älteren Nachtstromspeicher-Heizgeräten vorhanden sein. Problematisch ist der Umgang mit solchen Produkten, wenn sie entsorgt werden sollen. Adressen von Unternehmen, die sachkundig im Umgang mit asbesthaltigen Produkten sind, erhalten Sie bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 16-39 74 oder 16-23 70.
Baustoffe: Aufgrund des Risikos ist der gewerbliche Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen (Abbruch-, Sanierungs-, Instandsetzungs- und Entsorgungsarbeiten) nur Fachleuten mit einer besonderen Ausbildung gestattet. Die Arbeiten müssen mindestens 14 Tage vor Beginn beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz in Wuppertal angemeldet werden. Privatpersonen dürfen unter Beachtung folgender Sicherheitsmaßnahmen Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen (Zementplatten) in geringem Umfang auch selber durchführen. Beachten Sie dabei unbedingt:
- Schutzanzug tragen
- Atemschutz benutzen
- Material befeuchten
- Material nicht bearbeiten (sägen, brechen, bohren, dampfstrahlen)
- Material vor der Entsorgung in Folien staubdicht verpacken.
Geringe Mengen befeuchteter, verpackter Asbestzementabfälle können von Privatpersonen kostenpflichtig auf dem Wertstoffhof Solinger Straße entsorgt werden.
Nachtstromspeicher-Heizgeräte: Die Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeicher-Heizgeräten sollte nur von sachkundigen Fachfirmen durchgeführt werden. Ob ein Gerät den gefährlichen Stoff enthält, kann man unter Angabe des Typenschildes bei der Energie und Wasser für Remscheid GmbH (ewr GmbH, Tel.: 16 - 45 41, Internet: http://www.ewr-gmbh.de ), dem Hersteller oder speziellen Entsorgungsfirmen erfragen. Bei asbestfreien Nachtstromspeicher-Heizgeräten sollte dennoch der gleiche Entsorgungsweg wie für asbesthaltige gewählt werden, da auch noch andere problematische Inhaltsstoffe vorhanden sein können.
ÖLTANKS UND ALTFAHRZEUGE
Entsorgung nur mit Bescheinigung
Öltanks: Durch die Vermischung flüchtiger Bestandteile der Inhaltsreste mit Luft können sich in leeren Öltanks leicht entzündbare Gase bilden. Ein Funke genügt dann schon um eine Explosion auszulösen. Öltanks müssen deshalb vor der Entsorgung von Fachfirmen gereinigt werden. Altmetallwarenhändler nehmen Öltanks nur bei Vorlage von Reinigungsbelegen an. Adressen von Firmen, die Tankreinigungen durchführen, sind bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 16 - 39 74 oder 16 - 23 70 erhältlich.
Altfahrzeuge: Die Fahrzeughersteller und -importeure sind seit dem 1. Juli 2002 zur kostenlosen Rücknahme von Altfahrzeugen verpflichtet, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht wurden. Seit 1. Januar 2007 müssen alle früher in Verkehr gebrachten Fahrzeuge vom Hersteller und Importeur kostenlos zurückgenommen werden. Gemäß der so genannten Altauto-Richtlinie hat der Halter sein Fahrzeug bei einer endgültigen Stilllegung über einen anerkannten Verwertungsbetrieb oder eine anerkannte Annahmestelle zu entsorgen. Er erhält dort einen Verwertungsnachweis, der bei der Abmeldung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt vorzulegen ist. Soll das Fahrzeug zwar endgültig stillgelegt, aber nicht verwertet werden, sondern beispielsweise im Besitz des Halters oder Eigentümers als Sammlerstück oder zur längerfristigen Reparatur bleiben, so hat der Autobesitzer eine entsprechende Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges der Zulassungsstelle abzugeben. Die anerkannten Altautoverwertungsbetriebe müssen Auflagen erfüllen, die eine umweltgerechte Entsorgung der angenommenen Fahrzeuge garantieren. Eine Liste mit Adressen anerkannter Altautoverwertungsbetriebe ist bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 16 - 39 74 oder 16 - 23 70 erhältlich.
Unter http://www.altfahrzeugstelle.de erhalten Sie weitere aktuelle Informationen und können nach z.Zt. gemäß AltfahrzeugV anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen sowie Annahme- und Rücknahmestellen suchen.

