Remscheider Entsorgungsbetriebe
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SATZUNGEN

Grundsätzlich hat der Staat es den Gemeinden ermöglicht, ihre Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln (z.B. § 7 Gemeindeordnung für das Land NRW – GO NRW ).

Für den Aufgabenbereich Abwasserbeseitigung gibt es die unten aufgelisteten Satzungen, aus denen Sie per Doppelklick alle weiteren Einzelheiten zu eventuellen Fragestellungen entnehmen können. Diese werden durch Änderungssatzungen wegen geänderter Rechtslagen oder Gebührenanpassungen aktualisiert (in der Regel am Ende eines jeden Jahres und bis Anfang Februar des Folgejahres in die Satzung eingearbeitet).
Der Rat der Stadt hat folgende Satzungen als neue Fassungen erstmals am 10.12.1990 beschlossen und durch Änderungssatzungen in den Folgejahren stetig aktualisiert: 

Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid für Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage 

Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid für Grundstücke mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Abwassersammelgruben 

Entwässerungsgebührensatzung 

Bei Fragen zu diesen Satzungen wenden Sie sich bitte an Herrn Ackermann unter Telefon 16 -23 50.


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