HAUSANSCHLÜSSE BEI NEUBAUTEN
Jeder Anschluss eines Neubaus an das städtische Kanalnetz muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Grundstückseigentümer beantragt und von den Remscheider Entsorgungsbetrieben genehmigt werden. Das mag lästig erscheinen, ist aber notwendig und kann letztendlich viel Ärger und Kosten ersparen. Denn die Überprüfung und Genehmigung durch die Abwasserlogistik stellt sicher, dass die Abwässer stets wie geplant abfließen – und nicht etwa durch fehlendes Gefälle, unsachgemäße Anschlüsse oder andere Ursachen daran gehindert werden. Ein oft festgestelltes Problem stellen zum Beispiel fehlende Rückstausicherungen dar. Darüber hinaus steht der Bereich Grundstücksentwässerung den Bauherren, Architekten und Installateuren jederzeit und kostenlos beratend zur Seite. Die entsprechenden Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Auflistung.
Mischsystem und Trennsystem
Hausanschluss bei Trenn- und Mischsystem
Rückstausicherungen
ÄNDERUNG BESTEHENDER HAUSANSCHLÜSSE
Oft komplizierter als bei einem Neubau ist es, ein bestehendes Gebäude nachträglich an die Kanalisation anzuschließen (derzeit liegt der Anschlussgrad bei 98%) oder wenn aufgrund von Anbauten die Entwässerung geändert werden muss. Hier treten häufig dadurch Schwierigkeiten auf, dass die vorhandenen Leitungen veraltet sind und den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen – sei es, dass im Laufe der Jahre im "Do-it-yourself-Verfahren" an den Leitungen herumgebastelt wurde, dass Schmutz- und Regenwasser nicht getrennt abgeleitet werden oder Revisionsschächte fehlen. Oft muss auch die Fließrichtung insgesamt geändert werden, weil die bisherige Abwassergrube hinterm Haus, der Kanal aber an der Straßenseite liegt.
In allen Fällen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Die entsprechenden Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Auflistung.

