Remscheider Entsorgungsbetriebe
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ABWASSERGEBÜHREN 2012

Der Unterhalt, die Modernisierung und der Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlagen kommen allen Remscheider Bürgern zugute. Aber sie verursachen auch Kosten, die in Form von Gebühren auf die Nutzer umgelegt werden. Das Verfahren hierfür ist genau geregelt und unterliegt strengen Kriterien. Die Remscheider Entsorgungsbetriebe versenden Anfang jeden Jahres mit den Grundabgabenbescheiden eine Übersicht  über alle aktuellen Gebühren, aus der auch die Vergleichszahlen des Vorjahres hervorgehen.

Noch zur Erinnerung: Seit 01.01.2010 gelten folgende Neuerungen:
Bislang wurden Ihre Schmutzwassergebühren mit dem Grundabgabenbescheid der Stadt Remscheid festgesetzt. Die Grundlage für diese Berechnung war der Wasserverbrauch der letzten Abrechnung von der EWR GmbH. So konnte es passieren, dass bis zu zwei Jahre alte Wasserverbrauchsdaten für die Gebührenabrechnung zugrunde gelegt wurden. Diese Regelung führte zu Unverständnis bei vielen Bürgerinnen und Bürgern und zu Schwierigkeiten bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen bei Vermietern.
Der Rat der Stadt Remscheid hatte daher in seiner Sitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Abwassergebührensatzung zugunsten einer kundenfreundlicheren Lösung zu ändern:
Seit dem 01.01.2010 werden die Schmutzwassergebühren nicht mehr durch die Stadt Remscheid, sondern, zusammen mit dem Frischwasser, durch die EWR GmbH abgerechnet.
Diese Maßnahme hat für Sie mehrere Vorteile: Sie können dann Ihrer Frischwasserrechnung auch die Höhe der Schmutzwassergebühren entnehmen, die sich nunmehr aus der von Ihnen im gleichen Zeitraum bezogenen Frischwassermenge ergibt. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern ist auch verbrauchsgerecht: Ein veränderter Wasserverbrauch wirkt sich nun unmittelbar auf die Höhe der Schmutzwassergebühren aus.
Mit Übergang auf die neue Regelung hatte die EWR GmbH Ihren Zählerstand zum 31.12.2009 automatisch abgegrenzt. Seit Januar 2010 wurden die bis zur nächsten Jahresabrechnung anfallenden Abschlagsbeträge um den Anteil der Schmutzwassergebühren ergänzt.
Im Gegenzug enthält Ihr Grundabgabenbescheid keine Forderungen zu den Schmutzwassergebühren mehr. Lediglich Altforderungen, die aus dem Zeitraum vor dem 01.01.2010 resultieren, werden noch von der Stadt Remscheid abgewickelt. Bei dieser Umstellung bleiben die Preise für Trink- und Schmutzwasser unverändert.

Eine weitere Neuerung bezog sich auf die absetzbaren Mengen (Frischwasserverbrauch für die Gartenbewässerung) bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren: Auf Antrag kann die in Rechnung gestellte Wassermenge, die nachweisbar verbraucht und somit der öffentlichen Abwasseranlage, Sammelgrube oder einem Gewässer nicht zugeführt wurde, von der Abwassermenge abgesetzt werden, soweit sie 15 m3 innerhalb eines Kalenderjahres übersteigt. Der Antrag ist spätestens 14 Tage nach dem Ablesetermin (§7 Abs. 1) bei der Stadt Remscheid - REB - zu stellen.

Eine weitere wichtige Änderung war bei der Veranlagung der Gebühren für die Ausfuhr der Schlämme aus Kleinkläranlagen in Kraft getreten.
Bislang wurden diese Gebühren nach dem Frischwassermaßstab erhoben. Seit dem 01.01.2010 werden diese Gebühren nach dem Ausfuhrmaßstab veranlagt. Die Gebühren werden also nach der Menge des abgefahrenen Anlageninhalts der Kleinkläranlagen berechnet. Die Ausfuhrmenge wird an der Messeinrichtung des Abfuhrfahrzeugs festgestellt. Der neue Gebührensatz beträgt ab 01.01.2011 58,37 €/m3 Ausfuhrmenge. Die Gebühr wird nach der Entleerung der Kleinkläranlage durch gesonderten Bescheid erhoben.

Nachstehend die  Abwassergebühren 2012 gemäß der vom Rat am 15.12.2011 mit Wirkung zum 01.01.2012 beschlossenen Änderungen der Entwässerungsgebührensatzung (bei Abweichung Vorjahresbetrag in Klammern):

Schmutzwassergebühr/m3 Frischwasser
2.57 EUR (2,55 EUR)
für beitragspflichtige Mitglieder im Wupperverband
1,23 EUR
Niederschlagswassergebühr/m2 angeschlossene Fläche
1,39 EUR (1,37 EUR)
Kleinkläranlagen/m3 abgefahrenen Anlageninhalts
57,62 EUR (58,37 EUR)
Kleineinleiterabgabe/m3 Frischwasser
0,44 EUR

Mitglieder im Wupperverband (größere Industriebetriebe) zahlen die für sie anfallenden Kosten der Abwasserklärung direkt an den Wupperverband. Daher sind ihre Abwassergebühren geringer.


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